Änderung SpoO DSB – Schutzbrillen
Bild: Müller Manching
Die Sportordnung des DSB wird ab 1.1.2018 dahingehend geändert, dass GK Waffen im Training und bei Wettbewerben nur noch mit Schutzbrillen geschossen werden dürfen. Wer ohne schießt, handelt auf eigene Gefahr und riskiert bei Verletzungen des Auges den Versicherungsschutz durch den Verein bzw. Verband.
Bei den Wettbewerben VL, Zentralfeuerwaffen (Wettbewerb 2.45 und 2.5.. ff sind Schutzbrillen aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich. Unter dem Begriff Schutzbrillen versteht man einen Augenschutz der das gesamte Auge (von vorne und seitlich) schützt. Der Schutz kann sowohl durch eine komplette Abdeckung (z.B. EN 166) als auch durch Abdeckungen erreicht werden. Die Verantwortung für einen sicheren Schutz der Augen trägt der jeweilige Sportler selbst.
Schützen die keine Sehhilfen benötigen kommen dabei relativ günstig weg, denn Sie können eine Schutzbrille mit seitlicher Augenabdeckung kaufen, die speziell für den Schießsport entwickelt wurden. Anbieter sind hier die Firmen WileyX, Oakley, Swiss oder Revision.
Schützen die eine Sehhilfe benötigen und bereits eine teure Schießbrille mit Korrekturlinse von z.B. Knobloch, Varga oder Müller Manching haben, können diese nicht mehr bei GK Wettkämpfen nutzen, da die Gläser und die Abdeckungen zu klein sind und keinen ausreichenden frontalen oder seitlichen Schutz des Auges bieten. Leider passt auch keine Schutzbrille über eine derartige Schießbrille.
Schützen die eine Sehhilfe benötigen und bereits eine Dynamische Schießbrille wie z.B. von Müller Manching haben, können diese mit Seitenblenden nachrüsten.
Dieser Beitrag ist lediglich eine Information über die Änderung der Sportordnung und ist keine Empfehlung für die Anpassung oder Eignung von Schießbrillen. Jeder Schütze ist selbst dafür verantwortlich die geeignete Schutzbrille auszuwählen um den neuen Anforderungen der DSB Sportordnung zu genügen.